Impressum

Das Internetangebot juenglingverlag.de ist ein Service des

Behördenverlag Jüngling-gbb GmbH & Co. KG
Einsteinstraße 12
85716 Unterschleißheim

Telefon: 089 374 360
Telefax: 089 374 36-344

Montag – Donnerstag: 8:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 8:00 – 14:00 Uhr

E-Mail: service@juenglingverlag.de

Registergericht München HRA 81754 / USt-IdNr. DE 813088229
Komplementärin: Behördenverlag gbb Verwaltung GmbH
Registergericht München HRB 146931

Geschäftsführer: Manfred Hammerschmidt

Technik

danubius GmbH
Küstriner Straße 14
94315 Straubing
info@danubius.de
www.danubius.de

Konzeption, Design:

marketing@juenglingverlag.de

Gendergerechte Sprache

Die auf dieser Website verwendeten personenbezogenen Formulierungen sind geschlechtsneutral zu verstehen und schließen alle geschlechtlichen Formen jeweils mit ein.

Haftungsausschluss und Copyright

Durch das Urteil vom 12.05.98 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann – so das LG – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Auf unseren Seiten sind Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Wir erklären ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte dieser Seite haben und machen uns Ihre Inhalte nicht zu eigen. Zum Zeitpunkt der Verlinkung haben diese Internetseiten keine unrechtmäßigen Inhalte aufgewiesen. Die Datenbanken und die redaktionellen Informationen auf diesen Internetseiten sind urheberrechtlich geschützt. Ohne schriftliche Genehmigung des Behördenverlages Jüngling-gbb dürfen keine Nachdrucke jeglicher Art – auch nicht auszugsweise – angefertigt und/oder verbreitet werden.

Informationen zur Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind als Onlineshop für Behörden, Vereine, städtische Einrichtungen und Institutionen des öffentlichen Rechts, Gewerbetreibende, selbstständige Berufsgruppen weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

Compliance

Grundsatzerklärung der Medien Union GmbH Ludwigshafen
Unser Wirtschaften steht im Einklang mit der Verantwortung für Menschen und Umwelt! Die Medien Union GmbH Ludwigshafen, sowie ihre Schwester,- Tochter- und Enkelgesellschaften bekennen sich uneingeschränkt zur Achtung der international anerkannten Menschenrechte. Dieses Bekenntnis schließt die unternehmerische Verpflichtung mit ein, auch in der eigenen Liefer- und Wertschöpfungskette Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Die Achtung der Menschenrechte wird von der Überzeugung getragen, dass Respekt, Fairness, Vertrauen und Rücksichtnahme auf Schwächere wichtig sind für eine verantwortliche Unternehmensführung. Diese Werteorientierungen schließen auch das Einstehen für Demokratie, Toleranz und Chancengleichheit mit ein. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten wird sich die Medien Union innerhalb der Firmen-Gruppe sowie bei Geschäftspartnern dafür einsetzen, dass Menschenrechte geachtet und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten umfassend wahrgenommen werden.

Lieferkettengesetz

Grundsatzerklärung der Medien Union GmbH Ludwigshafen
Das Lieferkettengesetzt § 6 Abs. (2) Satz 1 verpflichtet uns zur Abgabe folgender Erklärung:

Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategienach § 6 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

I. BEKENNTNIS DER MEDIEN UNION GMBH LUDWIGSHAFEN ZUR ACHTUNG DER MENSCHENRECHTE
Die Geschäftstätigkeiten der Medien Union-Gruppe stehen im Einklang mit der Verantwortung für Mensch und Umwelt. Die Medien Union GmbH Ludwigshafen sowie ihre Konzerngesellschaften bekennen sich uneingeschränkt zur Achtung der international anerkannten Menschenrechte.

Dieses Bekenntnis schließt die unternehmerische Verpflichtung ein, auch in eigenen Liefer- und Wertschöpfungsketten Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Die Achtung der Menschenrechte wird von der Überzeugung getragen, dass Respekt, Fairness, Vertrauen und Rücksichtnahme auf Schwächere wichtig sind für eine verantwortliche Unternehmensführung. Diese Werteorientierungen schließen auch das Einstehen für Demokratie, Toleranz und Chancengleichheit ein.

Im Rahmen ihrer Möglichkeiten wird sich die Medien Union innerhalb des Konzerns sowie bei Zulieferern dafür einsetzen, dass Menschenrechte geachtet und menschenrechtsbezogene Sorgfaltspflichten umfassend wahrgenommen werden.
Die Medien Union bekennt sich daher zur Einhaltung und zum Schutz der Menschenrechte und bezieht sich dabei auf die folgenden Standards:

  • Die Grundwerte der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen.
  • Die Leitlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen.
  • Die Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
  • Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (CRC) der Vereinten Nationen.
  • Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) der Vereinten Nationen.

Die Geschäftsführung der Medien Union übernimmt die Verpflichtung zur Umsetzung dieser Grundsatzerklärung sowie die Verantwortung zu ihrer regelmäßigen Überprüfung und Weiterentwicklung.

II. ANSATZ DER MEDIEN UNION GMBH LUDWIGSHAFEN ZUR UMSETZUNG DER GESETZLICHEN SORGFALTSPFLICHTEN

1. BESCHREIBUNG DES MENSCHENRECHTSBEZOGENEN RISIKOMANAGEMENTS
Die Medien Union-Gruppe („Medien Union“) prüft kontinuierlich in einem risikobasierten Ansatz, ob in ihren Lieferketten besondere Risiken für Menschenrechtsverletzungen bestehen, um diese zu verhindern, zu beenden oder zumindest deren Ausmaß zu reduzieren. Die mit der Überwachung des Risikomanagementsystems betraute Menschenrechtsbeauftragte informiert die Geschäftsführung der Medien Union regelmäßig sowie anlassbezogen über ihre Tätigkeit. Als prioritäre Risiken wurden insbesondere Einkommen (Mindestlohn), Arbeitszeiten, Diskriminierung, Wahrung der Vereinigungsfreiheit sowie der Arbeits- und Gesundheitsschutz identifiziert.

2. BESCHREIBUNG DES VERFAHRENS DER RISIKOANALYSE
Die Medien Union führt einmal jährlich eine Risikoanalyse im eigenen Geschäftsbereich durch sowie anlassbezogen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte bekannt werden, welche auf Verletzungen einer menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflicht bei einem unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferer bzw. Dienstleister hinweisen. In einem ersten Schritt definieren wir dabei abstrakt Hochrisiko-Länder, -Zulieferer und -Rohstoffe. In einem zweiten Schritt stellen wir hierauf basierend konkrete Ermittlungen an, gewichten, priorisieren und dokumentieren. Im dritten Schritt definieren wir Präventions- und Abhilfemaßnahmen, benennen Durchführungsverantwortliche und ergreifen angemessene und wirksame Maßnahmen. Hinzu kommt die Auswertung von Hinweisen aus unserem Hinweisgeber- bzw. Beschwerdesystem, aus der Auswertung öffentlicher Berichterstattung und branchenspezifischer Quellen.

3. BESCHREIBUNG DER PRÄVENTIONS- UND ABHILFEMASSNAHMEN
Die Medien Union hat Maßnahmen entwickelt, um auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen von menschenrechts- und umweltbezogenen Pflichten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben angemessen und wirksam reagieren zu können.
Die Medien Union hat des Weiteren ihre menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen an ihre Beschäftigten und Zulieferer in einem Verhaltenskodex festgehalten, dessen Einhaltung risikobehaftete Zulieferer vertraglich zuzusichern haben.
Die Präventions- und Abhilfemaßnahmen werden jährlich sowie anlassbezogen auf ihre Wirksamkeit überprüft und unter Berücksichtigung der daraus gewonnenen Erkenntnisse fort- und weiterentwickelt.

4. EINRICHTUNG DES BESCHWERDEVERFAHRENS
Die Medien Union stellt ein Beschwerdeverfahren zur Verfügung, über das interne und externe Personen drohende oder bestehende menschenrechts- und umweltbezogene Verletzungen oder Risiken im eigenen Geschäftsbereich oder im Geschäftsbereich eines Zulieferers vertraulich melden können. Das Beschwerdeverfahren wird jährlich und darüber hinaus anlassbezogen einer Wirksamkeits- und Funktionsprüfung unterzogen. Eingehende Meldungen werden umgehend geprüft und ziehen – soweit erforderlich – interne Ermittlungen nach sich. Hinweisgebende Personen unterliegen einem besonderen Schutz. Wir stellen daher sicher, dass hinweisgebenden Personen, welche eine Meldung nach bestem Wissen abgeben, wegen der Meldung keine arbeitsrechtlichen Nachteile oder sonstige Repressalien drohen. Der mit der Durchführung des Beschwerdeverfahren beauftragte Dienstleister gewährleistet die gebotene Unparteilichkeit und Unabhängigkeit und ist gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

III. VERANTWORTLICHKEITEN
Die Medien Union hat durch die Benennung einer Menschenrechtsbeauftragten die Zuständigkeit für die Überwachung des Risikomanagementsystems nach § 4 Abs. 3 LkSG innerhalb der Medien Union-Gruppe festgelegt.

IV. BERICHTERSTATTUNG
Die Medien Union dokumentiert die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten intern fortlaufend und veröffentlicht jährlich Berichte hierzu, welche für die Dauer von sieben Jahren auf unserer Unternehmenswebseite bereitgestellt werden.

V. ERWARTUNGEN AN BESCHÄFTIGTE UND ZULIEFERER
Die Medien Union erwartet von ihren Beschäftigen und Zulieferern, dass sich diese ebenfalls zur Achtung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt bekennen, und sich Zulieferer zudem zur Beachtung der im Verhaltenskodex der Medien Union formulierten Sorgfaltspflichten verpflichten.

VI. ERKLÄRUNG
Diese Erklärung erfolgt gemäß § 6 Absatz 2 LkSG und wurde im Dezember 2022 von der Geschäftsführung der Medien Union GmbH Ludwigshafen verabschiedet.

Verhaltenscodex

Verhaltenscodex der Medien Union GmbH Ludwigshafen

I. ANWENDUNGSBEREICH
Der Lieferantenkodex beschreibt unter Berücksichtigung der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes („LkSG“) die Grundsätze für eine Zusammenarbeit zwischen Unternehmen der Medien Union-Gruppe und Auftragnehmern, Lieferanten und Dienstleistern („Geschäftspartnern“).

II. GRUNDSÄTZE
Der Geschäftspartner ist verpflichtet, dem LkSG entsprechend die nachfolgenden menschenrechts- und umweltbezogenen Grundsätze einzuhalten und entlang seiner Lieferketten angemessen zu adressieren.

1. MENSCHENRECHTE UND ARBEITSBEDINGUNGEN
a) Verbot von Kinderarbeit unter 15 Jahren,
b) Verbot von Zwangsarbeit und aller Formen der Sklaverei,
c) Verbot der Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren,
d) Verbot der Missachtung der Koalitionsfreiheit – Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen,
e) Verbot der Ungleichbehandlung,
f) Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns,
g) Verbot der Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlage durch Umweltzerstörungen,
h) Verbot der widerrechtlichen Verletzung von Landrechten,
i) Verbot der Beauftragung und Nutzung privater/öffentlicher Sicherheitskräfte, die aufgrund mangelnder Unterweisung oder Kontrolle zu Beeinträchtigungen führen können,
j) Verbot eines […] Tuns oder pflichtwidrigen Unterlassens, das unmittelbar geeignet ist, in besonders schwerwiegender Weise eine geschützte Rechtsposition (die sich aus den Menschenrechtsabkommen i.S. § 2 Abs. 1 ergeben) zu beinträchtigen und dessen Rechtswidrigkeit bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden öffentlich ist.

2. ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ
a) Verbot der Herstellung, Einsatz und/oder Entsorgung von Quecksilber (Minamata-Übereinkommen),
b) Verbot der Produktion und/oder der Verwendung von Stoffen im Anwendungsbereich des Stockholmer Übereinkommens (POP) sowie des umweltgerechten Umgangs mit POP-haltigen Abfällen,
c) Verbot der Ein-/Ausfuhr gefährlicher Abfälle im Sinne des Basler Übereinkommens.

Der Geschäftspartner ist verpflichtet, Schulungen und Weiterbildungen im eigenen Geschäftsbereich zur Durchsetzung der aus diesem Verhaltenskodex resultierenden Zusicherungen durchzuführen.

III. VERSTÖßE
Der Geschäftspartner ist verpflichtet, die Medien Union unverzüglich über eine bereits eingetretene oder unmittelbar bevorstehende Verletzung der vorstehenden Grundsätze zu informieren und unverzüglich angemessene Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um die Verletzung zu verhindern, zu beenden oder das Ausmaß der Verletzung zu minimieren.
Die Abhilfemaßnahmen müssen darauf ausgerichtet sein, Verletzungen im inländischen Geschäftsbereich des Geschäftspartners zu beenden und Verletzungen im ausländischen Geschäftsbereich des Geschäftspartners in der Regel zu beenden.
Ist die Verletzung so beschaffen, dass der Geschäftspartner sie in absehbarer Zeit nicht beenden kann, muss er unverzüglich ein Konzept zur Beendigung oder Minimierung erstellen und umsetzen.
Die Medien Union ist berechtigt, die Geschäftsbeziehung insbesondere während der Maßnahmen zur Risikominimierung temporär auszusetzen bzw. die Geschäftsbeziehung außerordentlich zu kündigen, falls die Maßnahmen nach Ablauf der im Konzept festgelegten Frist keine Abhilfe bewirken.
Der Geschäftspartner stellt die Medien Union von allen Verpflichtungen und Schäden frei, die daraus resultieren, dass der Geschäftspartner seine vertraglichen menschenrechtsbezogenen oder umweltbezogenen Pflichten verletzt hat.

IV. PRÜFUNGSRECHTE
Die Medien Union ist berechtigt, einmal jährlich sowie anlassbezogen Audits auf eigene Kosten und mit vorheriger Ankündigung auf dem Gelände und/oder in den Geschäftsräumen des Geschäftspartners durchzuführen oder durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten durchführen zu lassen, um nachzuprüfen, ob der Geschäftspartner die Verpflichtungen aus dem LkSG erfüllt und damit im Einklang mit den Bestimmungen des Verhaltenskodex der Medien Union handelt.

Verfahrensordnung zum Hinweisgeber- und Beschwerdeverfahren

Verfahrensordnung  der Medien Union GmbH Ludwigshafen

Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren gemäß § 8 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten („LkSG“) und § 12 des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen („HinSchG“)

I. ZWECK DES BESCHWERDEVERFAHRENS
Das Beschwerdeverfahren ermöglicht internen und externen Personen, auf menschrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechts- und umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, und den Beschäftigten der Medien Union-Gruppe, im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erlangte Informationen über straf- oder bußgeldbewehrte bzw. über sonstige Verstöße gegen Gesetze, Rechtsverordnungen und Vorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union zu melden.

Das Beschwerdeverfahren soll dadurch sowohl als Frühwarnsystem dienen als auch Zugang zu angemessenen Abhilfemaßnahmen bieten.

II. ANWENDUNGSBEREICH
Gegenstand des Verfahrens können Beschwerden und Hinweise nach § 2 Abs. 2 und 3 LkSG sowie Informationen über Verstöße nach § 2 HinSchG sein.

III. BESCHWERDESTELLE UND BESCHWERDEKANÄLE
Die atarax Unternehmensgruppe ist als externe Beschwerdestelle mit der Bereitstellung der nachfolgenden Beschwerde- bzw. Meldekanäle beauftragt.

Auf Anfrage sind auch Meldungen im Rahmen eines vertraulichen persönlichen Treffens möglich.

IV. ABLAUF DES BESCHWERDEVERFAHRENS
Der Ablauf des Beschwerdeverfahren wurde entsprechend den Empfehlungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ausgestaltet.

Urhebervermerke

Alle Produktabbildungen sind urheberrechtlich geschützt.
Der Nachdruck, die Nachahmung, das Kopieren oder die elektronische Speicherung sind verboten.

Fotos

© Theresa Meyer − Fotografie
Porträt Manfred Hammerschmidt, Slider Unternehmensbroschüre

© Fotolia.com / AdobeStock
1STunningART, Africa Studio, Alexander Raths, andre, animaflora, alotofpeople, auremar, Brian Jackson, Christian Schwier, Coloures-Pic, contrastwerkstatt, eyetronic, fotogestoeber, fotomek, Gajus, Gorodenkoff, Gunnar Assmy, Ingo Bartussek, jd-photodesign, Kaikoro, Klaus Kurhan, Kzenon, Eppele, NicoElNino, olly, pictworks, pixelkorn, ra2 studio, REDPIXEL, Robert Kneschke, silvae, Steve Morvay, StoicescuBeck, Thaut Images, Tiko, vege, v.poth, zapp2photo u.a.

© Jünglingverlag
Gunnar Kollin, Archiv Jünglingverlag

© Markenrechte
Das PDF-Symbol ist ein eingetragenes Markenzeichen der Adobe Systems Incorporated.
Das Word-Symbol ist ein eingetragenes Markenzeichen der Microsoft Corporation.